Christian Hecker: Die Verantwortung von Unternehmen für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit - Von der Historischen Schule zur Sozialen Marktwirtschaft

Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Gerechtigkeitsverständnis der Protagonisten der Jüngeren Historischen Schule der deutschsprachigen Nationalökonomie (Gustav Schmoller und Lujo Brentano) insbesondere im Hinblick auf die Verantwortung von Unternehmern und untersucht dessen Einfluss auf die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland. Dabei wird aufgezeigt, dass wesentliche Aspekte der wirtschaftsethischen Überlegungen Schmollers und Brentanos sowohl bei den akademischen Vordenkern der Sozialen Marktwirtschaft (Walter Eucken, Wilhelm Röpke, Alexander Rüstow u.a.) als auch in der praktischen Ausgestaltung des bundesdeutschen Wirtschaftsmodells der Nachkriegszeit wiederzufinden sind. Im Hinblick auf aktuelle Debatten zur Corporate Social Responsibility lassen sich daraus verschiedene Folgerungen für die Verantwortung von Unternehmen im Rahmen der Entgeltpolitik, bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen sowie bei der Durchsetzung von ordnungs- und sozialpolitischen Standards unter den Bedingungen der Globalisierung ableiten.

Schlagwörter
Soziale Marktwirtschaft, Ordoliberalismus, Historische Schule, CSR, Soziale Gerechtigkeit


This paper deals with the proponents of the Historical School in Germany (Gustav Schmoller, Lujo Brentano) and their concept of justice, especially regarding the responsibility of firms and entrepreneurs for the realization of social norms. Furthermore, it explores the role of this conception for the development of the Social Market Economy in Germany after World War II in theory and in practice. It demonstrates that substantial aspects of Schmoller’s and Brentano’s moral and social ideas lived on in the concepts of ordo-liberal economists (Walter Eucken, Wilhelm Röpke, Alexander Rüstow et al.) and postwar economic policy. Regarding current debates on Corporate Social Resposibility, several conclusions can be drawn, especially for remuneration policy, labor conditions and the implementation of social norms against the background of globalization.

Keywords
Social market economy, Ordo-Liberalism; Historical School, Corporate Social Responsibility, social justice

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Sandra Müller-Thomczik: Steuervermeidung von Großkonzernen

Gegenstand des vorliegenden Beitrages ist die Analyse des komplexen Verantwortungsgefüges der Steuervermeidung von Großunternehmen im Spannungsfeld von Legalität und ethischer Verantwortung. Der Fokus liegt auf gewinnverlagernden Konstruktionen mittels Lizenzvereinbarungen, die anhand des „Double Irish with a Dutch Sandwich“ zunächst beispielhaft erläutert werden. Die daran anschließende Analyse des Verantwortungsgefüges erfolgt anhand eines relationalen Verantwortungsbegriffs, welche die möglichen Subjekte und Objekte moralischer Verantwortung auf Unternehmens-, Ordnungs- und Individualebene untersucht. Die Heranziehung einer Verantwortungsinstanz in christlich-biblischer Betrachtungsperspektive führt zu dem Schluss, dass die Verknüpfung von Steuerzahlung und explizit aktiver wirtschaftlicher Tätigkeit Teil unternehmerischer Verantwortung ist. Die Aushebelung des Äquivalenzprinzips verbunden mit den Besonderheiten der Internationalität bedingen ein potentielles Risiko für die Sozialstaatlichkeit und damit für den schützenswerten „Nächsten“ als Priorität.

Schlagwörter
Steuervermeidung, Gewinnverlagerung, unternehmerische Verantwortung, relationaler Verantwortungsbegriff

This paper analyses complex responsibility structures with regard to avoiding tax payments of large-scale enterprises. This tax avoidance is based on constructions of profit shifting by license agreements. This strategy is explained by a description of the “Double Irish with a Dutch Sandwich” as an example for tax-avoiding constructions. Based on a relational term of responsibility the following analysis reveals the possible morally-responsible subjects and objects on the company, systematic and individual level. By using a responsibility authority considered from a Christian biblical perspective the author comes to the conclusion that the connection of tax payments and explicitly active economical behavior are part of corporate responsibility. Leveraging the principle of equivalence determines a risk for the welfare state and thereby for the worth protecting “neighbor” as priority. The lack of the state’s scope coming with the international side emphasizes this result.

Keywords
tax avoidance, profit shifting, licence agreement, corporate responsibility, relational term of responsibility

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Christian A. Bauer und Harald J. Bolsinger: Der Schleier der Missachtung der Menschenwürde: Ein Plädoyer für spürbare Humanität in der Flüchtlingsdebatte

„In Untaten waren wir ehedem, jetzt sind wir in Gesetze versunken“ – Tacitus notierte einst diese alte Weisheit, die in anderen Kulturen ebenfalls anzutreffen ist. Sie besagt, dass es besser sei, es gäbe nur wenige, möglichst allgemein gültige und umfassende Gesetze. Der Besitz einer Vielzahl von Gesetzen könne sich als schädlich für diejenigen erweisen, die ihre Rechte in Anspruch nehmen wollen. Heute herrscht kein Mangel an Gesetzbüchern und an Kompendien zu deren Auslegung. Die Felder der Gesetzgebung sowie die Felder der Auslegung sind wohlbestellt von einer Fülle von Juristen als Rechtsgelehrten. Durch das Wachstum dieser Felder und die Spitzfindigkeiten ihrer Bewirtschafter wächst aber auch die Gefahr, dass ein Urteilsspruch als Willkür empfunden wird; im schlimmsten Falle wird der Zweifel ,am System‘ genährt. Diese Problemstellung ist so alt wie der Prozess der Gesetzgebung und -auslegung selbst; kulturgeschichtlich ist es der große Vorzug der religiösen Gesetze (gewesen), eine Art von Reduktion von Komplexität leisten zu können...

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Jürgen von Hagen: Handel statt Entwicklungshilfe

Seit dem Ende des 2. Weltkriegs und dem Ende des europäischen Kolonialismus ist es üblich geworden, dass reiche und entwickelte Staaten (sprich: industrialisierte und marktwirtschaftlich orientierte Staaten Europas und Nordamerikas) armen und wenig entwickelten Staaten Entwicklungshilfe leisten. Die richtige Art der Entwicklungshilfe bleibt jedoch umstritten. Traditionell bestand Entwicklungshilfe in der Zahlung von Transfers für Lebensmittelkäufe und der Finanzierung von Industrie- oder Infrastrukturprojekten in den Entwicklungsländern. In den 1970er und 1980er Jahren setzte sich in der entwicklungspolitischen Diskussion jedoch zunehmend die Ansicht durch, dass diese Form der Entwicklungshilfe häufig nicht zielführend ist, weil es an geeigneter politischer und administrativer Betreuung und Aufsicht der Projekte und ihrer Finanzierung mangelt (World Bank 1992; Kaufmann 2009). Zu den wichtigsten Schwächen zäh-len der Mangel an Selbstverantwortung (ownership) an den geförderten Projekten in den Entwicklungsländern, verbunden mit dem Aufbau wenig effizienter Produktionsstätten, die Verfestigung von Industriestrukturen mit wenig Entwicklungspotenzial, verbreitete Korruption und die wachsende Abhängigkeit der Empfängerländer von Entwicklungshilfe (aid dependence). Die Weltbank und andere entwicklungspolitische Institutionen haben auf diese Einsicht reagiert, indem sie Entwicklungsfinanzierung mit der Förderung politischer und institutioneller Reformen zur Stärkung der Demokratie und der Marktwirtschaft verbunden haben...

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